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Im Zuge der Lohnverrechnung wird gewährleistet, dass Ihre Arbeitnehmer jeden Monat das Geld erhalten, das Ihnen aufgrund ihrer jeweiligen Arbeitsleistung zusteht. Im Bereich der Steuerberatung gehört dieses Aufgabengebiet zu den umfangreichsten und kompliziertesten. Neben dem Steuerrecht gilt es auch die Rahmenbedingungen der Sozialversicherung und des Arbeitsrechts einzubeziehen. Abgesehen vom notwendigen Know-how steht höchste Sorgfalt auf dem Programm, da selbst kleine Fehler große Auswirkungen haben können. Daher unterstützen wir Sie, etwa im Zuge der An- und Abmeldung der Dienstnehmer, beim Ausfüllen von Anträgen und Formularen und der Ermittlung der laufenden Bezüge. Die Auswertung wird von unseren Mitarbeitern elektronisch erstellt und unkompliziert per E-Mail an den Verantwortlichen im Unternehmen geschickt.
Ein Arbeitsverhältnis beginnt in aller Regel damit, dass sich beide Seiten einigen und ein Vertrag aufgesetzt wird. In Österreich liegen den arbeitsrechtlichen Vertragsverhandlungen, in einem Großteil der Branchen und Industrien, die sogenannten Kollektivverträge zugrunde. Das Team rund um Mag. Manfred Takacs berät Sie nicht nur bei der Auslegung der Kollektivverträge und beim Aufsetzen individueller Dienstverträge, sondern steht auch für Fragen zu Freien Dienstverhältnissen oder Werkverträgen zur Verfügung. Abgesehen von der Umsetzung der formellen Rahmenbedingungen eruieren wir auch die Möglichkeiten der steuerlichen Optimierung und stehen Ihnen bei Prüfungen seitens der Behörden in der Funktion eines Beraters zur Seite.
Ob für die laufenden Berechnungen oder einzelne Fragen – verlassen Sie sich für die Personal- und Lohnverrechnung in Ihrem Unternehmen in Ost-Österreich auf die Experten der Steuerberatungskanzlei Mag. Manfred Takacs.